Neben dem Bereich der Beamtinnen und Beamten ist für den BDZ insbesondere auch der Tarifbereich von besonderer Bedeutung. Bei vielen Personalversammlungen von Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, an denen oftmals ausschließlich Vertreter/-innen des BDZ teilgenommen hatten, war festzustellen, dass die Personalentwicklung, die individuelle Förderung von Tarifbeschäftigten trotz entsprechender Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen und Verfügungen der Generalzolldirektion fast zum Erliegen gekommen ist. Vorrangiges Ziel dieses Gesprächs war also den Tarifbereich und dessen Personalentwicklung wieder in den Fokus zu rücken.
MD Dr. Rolfink hat den Vertreterinnen und Vertretern des BDZ zugesagt, auf Grundlage eines Erlasses erneut auf die Notwendigkeit der Förderung von Tarifbeschäftigten aufmerksam zu machen. Insbesondere soll noch einmal auf die bereits vorhandenen Förderungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Des Weiteren aber auch auf die Möglichkeit der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß § 14 TVöD und dem damit verbundenen monetären Ausgleich. Weiterhin wurde zugesagt, dass zukünftig eine tarifliche Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten sowie Fachinformatiker/innen in der Zollverwaltung durchgeführt wird. Damit wird eine weitere Forderung des BDZ umgesetzt. Somit kann die bereits totgesagte Ausbildung im Tarifbereich der Zollverwaltung mit neuem Leben gefüllt werden. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung in der Zollverwaltung eine dringend notwendige Entscheidung. Zur Umsetzung des Gesprächsergebnisses wird der BDZ weiterhin berichten.
Der BDZ, immer nah, auch im Tarifbereich der Bundesfinanzverwaltung!