Der BDZ begrüßt die umfangreiche Umsetzung von besonderen Regelungen für den Dienstbetrieb in der Zollverwaltung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus durch die Generalzolldirektion (GZD). Die Regelungen gingen entsprechende Initiativen und Abstimmungsgespräche der Vorsitzenden des Bezirkspersonalrats und des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Christian Beisch und Thomas Liebel (beide BDZ) voraus – wir berichteten. Der BDZ erwartet, dass die Regelungen der GZD direkt und ohne weiteren Interpretationen durch die Verantwortlichen vor Ort umgesetzt werden. Denn die derzeitigen Regelungen stehen in vielerlei Hinsicht im Interesse des Infektionsschutzes unserer Kollegen/innen:
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