Die verantwortlichen Personalräte des BDZ stehen im ständigen Austausch mit den Entschei-dungsträgern/innen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Generalzolldirektion (GZD) und der Kontaktgruppe Corona der GZD, um Maßnahmen zu veranlassen, die eine mögliche weitere Ausbreitung des Coronavirus einschränken. Der BDZ wird Sie regelmäßig und anlassbezogen zu aktuellen Maßnahmen informieren und gibt nunmehr bekannt, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aufgrund der flächendeckenden Schließung von Betreuungseinrichtungen die Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub sowie von Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung mit Rundschreiben vom 16. März 2020 wie folgt festlegt:
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